Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veit Schiele Communications GmbH, Mansteinstr. 7, 10783 Berlin
Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle zwischen Veit Schiele Communications und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Veit Schiele Communications nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich Veit Schiele Communications anzuzeigen.
Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen von Veit Schiele Communications sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung beim Kunden. Im Verzugsfalle bin ich berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden bin ich berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anfallender Reise- und Frachtkosten.
Veit Schiele Communications ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.
Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Alle von Veit Schiele Communications genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Veit Schiele Communications eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl Veit Schiele Communications diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird Veit Schiele Communications an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Veit Schiele Communications nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Veit Schiele Communications nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Veit Schiele Communications nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird Veit Schiele Communications die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird er von seiner Lieferpflicht frei.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Veit Schiele Communications aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von Veit Schiele Communications. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Veit Schiele Communications unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von Veit Schiele Communications unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und Veit Schiele Communications dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde Veit Schiele Communications bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, Veit Schiele Communications alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Haftungsbeschränkung
Veit Schiele Communications haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Veit Schiele Communications nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme von Veit Schiele Communications aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Gewährleistung
Der Kunde wird die Ware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und Veit Schiele Communications offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
Veit Schiele Communications gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Ware hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde Veit Schiele Communications eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt Veit Schiele Communications mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Veit Schiele Communications ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Veit Schiele Communications kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen Veit Schiele Communications zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde Veit Schiele Communications wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Veit Schiele Communications nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von Veit Schiele Communications grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, alle ihm entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Ware für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Ware zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standard Lizenz- und Dokumentations-Konfiguration.
Vertraulichkeit
Veit Schiele und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Beweisklausel
Daten, die in elektronischer Form bei Veit Schiele gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Veit Schiele nur mit schriftlicher Einwilligung von Veit Schiele abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

