Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Diverse Paragraphen (insbesondere § 4 und § 28) beschäftigen sich mit dem Thema Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. Ziel ist es, den Bürger (und somit auch den Arbeitnehmer) von den Missbrauch seiner Daten zu schützen. Der Grundsatz hierzu lautet: Datensparsamkeit. Auch hat der Betroffene u.a. folgende Rechte:
- Benachrichtigung über die zu erhebenden Daten und deren Verwendungszweck,
- Auskunft über die erhobenen Daten, Berichtigung und u.U. Löschung selbiger.
Neben den BDSG gibt es häufig auch auf Landesebene entsprechende Gesetze, die im Grundsatz aber den BDSG entsprechen.

