Veit Schiele Communications

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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

erstellt von Veit Schielezuletzt verändert: 19.02.2012 12:16 Uhr © Veit Schiele 2006
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Diverse Paragraphen (insbesondere § 4 und § 28) beschäftigen sich mit dem Thema Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. Ziel ist es, den Bürger (und somit auch den Arbeitnehmer) von den Missbrauch seiner Daten zu schützen. Der Grundsatz hierzu lautet: Datensparsamkeit. Auch hat der Betroffene u.a. folgende Rechte:

  • Benachrichtigung über die zu erhebenden Daten und deren Verwendungszweck,
  • Auskunft über die erhobenen Daten, Berichtigung und u.U. Löschung selbiger.

Neben den BDSG gibt es häufig auch auf Landesebene entsprechende Gesetze, die im Grundsatz aber den BDSG entsprechen.

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